- Auszug aus dem zentralen Melderegister
- Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
Von der Gemeinde unterzeichnetes und abgestempeltes Schadenserhebungsprotokoll
Für nachstehende Bundesländer kann anstelle des Schadenserhebungsprotokolls folgender Nachweis zur Überflutung des Wohnraums vorgelegt werden:- Wien: Bestätigung der Betroffenheit des Wohnraums durch das Amt der Wiener Landesregierung (MA5)
- Oberösterreich: Bestätigung der Betroffenheit des Wohnraums durch das zuständige Gemeindeamt
- Steiermark: Parteienverständigung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Gewährung der teilweisen Behebung des durch Hochwasser aufgetretenen Schadens
Weitere Informationen dazu finden Sie in den FAQs.- Nur bei Wohnraumbeschaffung: Zusätzlich zu genannten Unterlagen saldierte (bezahlte) Rechnung(en) oder Mietvertrag inklusive Zahlungsnachweis
Hochwasserzuwendung
Die Hochwasserzuwendung ist eine einmalige finanzielle Unterstützung für Personen, deren Wohngebäude durch das Hochwasser im September 2024 beschädigt wurden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz stellt dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 30.06.2025 eingebracht werden.
Wer kann eine Zuwendung beantragen?
Die Zuwendung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Österreich, deren Wohnraum vom Hochwasserereignis im Zeitraum von 12.09.2024 bis 17.09.2024 überflutet wurde. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass der Schaden beim Katastrophenfonds gemeldet wurde. Die Zuwendung kann ergänzend zu Leistungen aus dem Katastrophenfonds bezogen werden.
Pro Hauptwohnsitz können bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen zwei unterschiedliche Arten von Zuwendungen beantragt werden:
Wohnraumerhaltung
Anträge für diese Zuwendung können von allen Personen gestellt werden, deren Hauptwohnsitz vom Hochwasser betroffen war und bei denen Schäden im Wohnbereich des Hauptgebäudes durch Überflutung entstanden sind. Es werden 2.200 Euro pro Schadensstandort/Hauptwohnsitzadresse gewährt.
Wohnraumbeschaffung
Die Zuwendung für die Wohnraumbeschaffung richtet sich an alle Personen, deren Hauptwohnsitz aufgrund einer Überflutung im Wohnbereich unbewohnbar war oder ist, und die aus diesem Grund ein Ersatzquartier beziehen mussten. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 100 % der anerkennungsfähigen Bruttokosten der Unterkunftsrechnung(en) oder Mietzinszahlungen, jedoch maximal 3.500 Euro pro Schadensstandort/Hauptwohnsitzadresse, gewährt.
Pro Schadensstandort/Hauptwohnsitz kann sowohl für „Wohnraumbeschaffung“ als auch für „Wohnraumerhaltung“ je ein Antrag auf Zuwendung gestellt werden. Für die Beantragung beider Zuwendungen sind demnach zwei getrennte Online-Anträge bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC) zu stellen. Die Antragstellung ist gebührenfrei. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Hochwasserzuwendung.
Im Informationsblatt haben wir die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst:
Ablauf: Wie beantrage ich die Hochwasserzuwendung?
So kommen Sie einfach und unkompliziert zu Ihrer Zuwendung:
- „Jetzt Antrag stellen“ anklicken und Zuwendung über die Online-Plattform beantragen.
- Prüfung der Unterlagen durch die Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC).
- Nach Genehmigung erfolgt die Auszahlung aufs Konto.
Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
Weitere Informationen
Nachfolgend finden Sie noch weitere wichtige Informationen zur Förderung.
FAQ – Antworten auf häufig gestellte Fragen
Was Sie noch wissen sollten
Der Begriff „Wohnraum“ bezeichnet das Hauptgebäude, in dem die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat. Nebengebäude und Keller zählen hier nicht dazu, auch wenn diese ebenfalls als Wohnraum genützt werden.
In jedem Bundesland gibt es unterschiedliche Nachweise für die Betroffenheit des Wohnraums.
Niederösterreich: Das von der Gemeinde unterzeichnete und abgestempelte Schadenserhebungsprotokoll („Schadenserhebungsprotokoll für Gebäude und bauliche Anlagen einschließlich Inventar und Lagervorräte sowie sonstige Anlagen“) erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde. Wenden Sie sich dazu an das zuständige Servicebüro.
Oberösterreich: Bitte kontaktieren Sie die Gemeinde, bei der Sie den Antrag auf „Behebung von Elementarschäden – Katastrophenfonds (56a)“ gestellt haben. Nach Vorlage von Nachweisen, die die Überflutung des Wohnbereichs bestätigen, erhalten Sie dort eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung können Sie den Antrag auf die Hochwasserzuwendung stellen.
Wien: Bitte beantragen Sie die Ausstellung des Bestätigungsschreibens der Betroffenheit des Wohnraums per Mail beim Amt der Wiener Landesregierung MA 05 unter dieser Adresse: katastrophenschaeden(at)ma05.wien.gv.at
Steiermark: Bitte stellen Sie den Antrag auf die Hochwasserzuwendung mit der Parteienverständigung der Steiermärkischen Landesregierung betreffend die Gewährung der teilweisen Behebung des durch Hochwasser aufgetretenen Schadens.
Nein, die Meldung und Bestätigung des Schadens durch die Schadenserhebungskommissionen bzw. den Katastrophenfonds ist Voraussetzung für den Antrag auf die Hochwasserzuwendung.
Ja, Sie können auch vor der Bezahlung des Ersatzquartieres einen Antrag für Wohnraumbeschaffung stellen. Sie müssen jedoch spätestens vier Wochen nach Auszahlung dieser Zuwendung den Zahlungsnachweis an die KPC übermitteln. Die Information zur noch nicht erfolgten Zahlung ist im Rahmen der Antragstellung im Feld „Anmerkungen“ anzuführen.
Nein, es können nur Anträge für den Hauptwohnsitz gestellt werden.
Nein, diese Hochwasserzuwendung hilft nur bei Schäden durch Überflutungen im Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis vom 12.-17.09.2024.
Nachdem Ihre Unterlagen von den Mitarbeiter:innen der KPC geprüft wurden, erhalten Sie eine Information über die Höhe der Zuwendung an die bei der Antragstellung angegebene E-Mail-Adresse. Sobald die Auszahlung genehmigt wurde, übermitteln wir Ihnen ein weiteres Schreiben per E-Mail, in dem wir Ihnen den Auszahlungszeitpunkt mitteilen.
Ja. Sie können in Ausnahmesituationen für eine Ihnen nahestehende Person einen Antrag stellen. Dafür brauchen Sie eine Vollmacht dieser Person und alle Unterlagen, die für die Antragstellung nötig sind.
Ja. Bitte kontaktieren Sie dafür das Serviceteam der Hochwasserzuwendung unter:
Telefon: 01/31 6 31-727 oder
E-Mail: hochwasserzuwendung(at)kommunalkredit.at.
- Kosten für die Unterbringung in beispielsweise einem Hotel oder einer Pension: Die Zahlung der Kosten ist mit einer saldierten Rechnung zu belegen. Hierbei handelt es sich um eine Rechnung, auf der durch die ausstellende Firma vermerkt ist, dass diese bezahlt wurde (zum Beispiel: „bezahlt mit Kreditkarte“). Sollte diese Information nicht aus der Rechnung hervorgehen, ist ein zusätzlicher Zahlungsnachweis zu übermitteln.
- Mietkosten für eine Ersatzwohnung: Die Zahlung der Mietkosten ist durch einen Überweisungsbeleg für alle relevanten Mietzahlungen nachzuweisen.
Bei Wohnraumbeschaffung werden die für Ersatzquartiere angefallenen Kosten anerkannt. Dies umfasst Unterbringungskosten, beispielsweise in einem Hotel, oder Mietkosten für eine Ersatzwohnung. Bitte beachten Sie, dass andere Kosten (wie zum Beispiel in der Rechnung ausgewiesene Verpflegungskosten) nicht anerkannt werden.
Kontakt
Ihr Anliegen wurde mit den Informationen auf dieser Website nicht beantwortet und Sie haben weitere Fragen zur Hochwasserzuwendung? Wenden Sie sich an uns, wir beraten Sie gerne!
Serviceteam Hochwasserzuwendung
Telefon: 01/31 6 31-727
E-Mail: hochwasserzuwendung(at)kommunalkredit.at